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Energieausweis: verschärfte Regeln

Verschärfte Regeln beim Energieausweis

Die Vorlage eines Energieausweises bei Immobilienverkäufen, Vermietungen und Verpachtungen ist bereits seit 2009 in der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, gesetzlich vorgeschrieben. Die EnEV wurde seit 2020 mit einer Übergangsfrist in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Seit dem 01.05.2021 gelten bei bestehenden Wohngebäuden nun verschärfte Regeln. Neu ausgestellte Nachweise enthalten zusätzliche Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie. Dazu gehören auch die Angaben zur Höhe der Treibhausgas-Emissionen (CO2).

Der Energieausweis nach GEG beinhaltet Informationen zur Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen, sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Neue Inhalte sind zudem Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen durch Heizen, Belüften, Kühlen sowie der Warmwasseraufbereitung. Der Wert wird in Kilogramm angezeigt. Weitere Angaben sind Auskünfte über Sanierungsstand (Inspektionstermine) und Modernisierungsempfehlungen (z.B. Einbau von Thermostatventilen oder Dämmung von Heizleitungen). Die Effizienzklassen von A+ - H zeigen auf einen Blick an, wie es um den Energieverbrauch der Immobilie bestellt ist.

Zwei Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Arten der Berechnung von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis basiert auf die verwendete Heiztechnik und dem baulichen Zustand der Immobilie; der Verbrauchsausweis basiert auf dem durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der vergangenen 3 Jahre. Zum Ermitteln von Einsparpotentialen ist ein Bedarfsausweis besser geeignet.

Erstellen darf ein Energieausweis nach GEG Energieberater oder speziell aus- und weitergebildete Personen wie z.B. Architekten, Ingenieure oder Fachhandwerker. Es sind sogenannte Energie-Effizienz-Experten (EEE), die die Verantwortung für die Richtigkeit, auch für alle vom Eigentümer stammenden Daten tragen und auch dafür haftbar gemacht werden können. Förderprogramme vom Bund zur Energieeinsparung können von privaten Bauherren, Unternehmen oder auch Kommunen mit Einbindung von Energie-Effizienz-Experten geprüft und beantragt werden.

Kontakt

Senta Hoffmann

Immobilienmaklerin

Adresse


Hoffmann Immobilien GmbH
Gaiernweg 17
73669 Lichtenwald
Landkreis Esslingen
Tel: 07153 55744-5
Mobil: 0160 1028789
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