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Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ab dem 1. August 2018

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler ab dem 1. August 2018

Jetzt ist sie da! Die Berufszulassungsregelung und Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Verwalter! Der lang diskutierte Sachkundeausweis ist dagegen vom Tisch. Das Gesetz ist zum 01.08.2018 in Kraft getreten; ab jetzt gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter.

Ab dem 01.08.2018 sieht die neue Regelung vor, dass Wohnungseigentums- und Miethausverwalter eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung beantragen müssen. Hierzu waren Immobilienmakler schon in der Vergangenheit verpflichtet.

Erteilt wird diese Erlaubnis, wenn der Antragsteller

  • zuverlässig ist
  • in geordneten Verhältnissen lebt
  • eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich € 500.000,00 vorweisen kann

Immobilienverwalter, die schon als Verwalter unterwegs sind, haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, sich eine Erlaubnis zu besorgen.

Immobilienverwalter und -makler sind außerdem dazu verpflichtet, sich weiterzubilden. Ein Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber, als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken.

Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers über ihre berufsspezifischen Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen Auskunft geben. Auch gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde müssen sie erst auf Nachfrage tätig werden und diesen Nachweis erbringen.

Welche Fortbildungen anerkannt werden, wird aktuell in einer Rechtsverordnung im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet und diese könnten zum aktuellen Stand so aussehen:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Verwaltung von Wohneigentumsobjekten
  • Verwaltung von Mietobjekten
  • Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung

Wir fragen uns, warum dieser Punkt nicht eigentlich bereits mit in Kraft treten des Gesetzes geklärt ist!
Eine Anfrage, welche Fortbildungen nun konkret von welchen Anbietern anerkannt werden, wurde am 08.08.2018 an die IHK Stuttgart gestellt. Sobald uns die Antwort vorliegt, informieren wir Sie gerne!

Ihre Senta Hoffmann

Kontakt

Senta Hoffmann

Immobilienmaklerin

Adresse


Hoffmann Immobilien GmbH
Gaiernweg 17
73669 Lichtenwald
Landkreis Esslingen
Tel: 07153 55744-5
Mobil: 0160 1028789
Fax: 07153 55744-6
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
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