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14-Tages Frist bei notariellen Beurkundungen

14-Tages Frist bei notariellen Beurkundungen

Es gibt ein neues Gesetz seit 01.10.2017. Es heißt "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren". Bereits seit 2002 ist im Beurkundungsgesetz geregelt, dass dem Käufer der Kaufvertrag zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegen muss.

Zu welchem Zweck wurde dieses neue Gesetz beschlossen?
Käufer von Immobilien und Grundstücken sollen vor übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden und zwar dann, und das ist die Neuerung, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Immobilienverkäufer ist.

Wie greift das neue Gesetz?

Dem Käufer müssen 14 Tage vor dem vereinbarten Notartermin die Vertragsunterlagen zum Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf vorliegen. So hat er genügend Zeit, sich mit dem Vertrag auseinander zu setzen, die Details zu prüfen und evtl. offene Fragen zu klären.

Wichtig: Das Gesetzt greift nicht, bei einem Verkauf zwischen zwei Privatleuten. Auch dann nicht, wenn ein Immobilienmakler den Verkauf vermittelt hat.

Kontakt

Senta Hoffmann

Immobilienmaklerin

Adresse


Hoffmann Immobilien GmbH
Gaiernweg 17
73669 Lichtenwald
Landkreis Esslingen
Tel: 07153 55744-5
Mobil: 0160 1028789
Fax: 07153 55744-6
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zweigstelle:
Stuttgarter Str. 20
73262 Reichenbach Fils