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Wie kommt bei einer Internetanzeige ein Maklervertrag zustande, wann besteht die Pflicht die Provision zu bezahlen und warum steht bereits bei der ersten Anzeige eines Maklers die Provisionsforderung?

Wie kommt bei einer Internetanzeige ein Maklervertrag zustande, wann besteht die Pflicht die Provision zu bezahlen und warum steht bereits bei der ersten Anzeige eines Maklers die Provisionsforderung?

Warum eigentlich steht bei der ersten Anzeige des Immobilienmaklers bereits dabei, dass x % an Provision zu bezahlen ist. Als Kunde möchte ich doch erstmal das Objekt anschauen und dann entscheiden, ob es für mich interessant ist. Da denkt man als Kunde schnell "immer diese geldgierigen Immobilienmakler!" und es verwundert nicht, warum Immobilienmakler einen nicht sonderlich guten Ruf haben.

Leider hat der Immobilienmakler keine andere Wahl, als seinen Provisionsanspruch genau so deutlich und auch bereits die konkrete Höhe bei der ersten Immobilienanzeige zu formulieren. Jetzt aber mal langsam und wie kommt eigentlich ein Maklervertrag zustande?

Kommt bei einer Anzeige im Internet denn bereits ein Maklervertrag zustande?

Die Internetanzeige vom Immobilienmakler ist als Angebot an jedermann "invitatio ad offerendum" zu betrachten. Nimmt der Interessent Kontakt mit dem Makler auf, ist dies als ein Angebot an den Immobilienmakler einen Vertrag abzuschließen, zu verstehen. Wenn der Makler daraufhin seine Dienstleistung erbringt, hat er das Angebot angenommen.

Wichtig: Hat der Makler in der Internetanzeige sein Provisionsanspruch konkret formuliert, ist, wenn der Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande gekommen ist, auch die Provision zu entrichten.

Fehlt die Angabe, ist zwar ein Maklervertrag abgeschlossen worden, jedoch kein Provisionsanspruch. Jede unklar formulierte Provisionsforderung geht zu Lasten des Immobilienmaklers. Daher muss ein Immobilienmakler leider direkt die Provisionsforderung und die exakte Höhe in der Immobilienanzeige schreiben.

So viel Geld nur für ein bisschen Haus aufschließen und nett zu lächeln?

Die Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers erfordert die Einwirkung auf die potenziellen Vertragspartner, die Abschlussbereitschaft für den beabsichtigten Hauptvertrag herbeizuführen. Nur die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder Beratungsleistungen reichen nicht aus. Weiter zwingend erforderlich: Es muss der Hauptvertrag geschlossen werden; dann besteht der Provisionsanspruch für den Immobilienmakler. Ausreichend ist jedoch, wenn neben anderen Bedingungen für den Abschluss des Hauptvertrages die Maklerleistung zumindest mitursächlich war.

Lieber Kunde: Ein guter Immobilienmakler begleitet Sie als Partner auf der Suche nach dem perfekten Eigentum und nur durch ihn, sein Wissen, sein Netzwerk und sein Verhandlungsgeschick erreichen Sie Ihr Ziel nach Ihrem neuen Zuhause und Ihrer persönlichen Zukunft.

Ich wünsche Ihnen einen solchen Partner an die Seite und somit entfällt dann auch die Infragestellung nach der passenden Entlohnung,
Ihre Senta Hoffmann

Kontakt

Senta Hoffmann

Immobilienmaklerin

Adresse


Hoffmann Immobilien GmbH
Gaiernweg 17
73669 Lichtenwald
Landkreis Esslingen
Tel: 07153 55744-5
Mobil: 0160 1028789
Fax: 07153 55744-6
Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung
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