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Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Im Sommer 2016 war in den Nachrichten ständig die Rede von der Einführung des Sachkundenachweises für Immobilienmakler. Aber was hat es damit genau auf sich?

Immobilienmakler ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder, der möchte, kann sich Immobilienmakler nennen und das ist in Anbetracht der Geldsummen, die bei Immobilien schnell zusammen kommen, bedenklich. Einzige Voraussetzung bisher: Eine Erlaubnis nach 34 c muss beim Landratsamt der Stadt beantragt werden, die leicht und gegen eine Gebühr, problemlos zu erhalten war.

Jetzt soll also der Sachkundenachweis für Immobilienmakler kommen, der Beschluss hierzu wurde am 31.08.2016 gefasst.

Doch halt: Es wurde nur der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung beschlossen.

Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz, das jetzt noch das komplette parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, frühestens im 1. Quartal 2017 beschlossen wird. Dann soll es eine sehr lange Übergangszeit geben. Aktuell wird von mindestens 9 Monaten gesprochen. In dieser Zeit sollen Makler die Gelegenheit erhalten, sich auf die rechtliche Neuregelungen einzustellen und auch den Industrie- und Handelskammern soll die Zeit dazu dienen, zunächst Prüfungsordnungen, Prüfungsverfahren und Prüfungsausschüsse einzurichten.

Alte Hasen der Immobilienbranche (mind. 6 Jahre ohne Unterbrechung in der Immobilienvermittlung tätig) und Immobilienmakler, die bereits durch die Ausbildung eine IHK-Prüfung abgelegt haben, sollen vom Sachkundenachweis befreit sein.

Fazit: Noch gibt es viele Unklarheiten, in welcher Form der Sachkundenachweis für Immobilienmakler tatsächlich kommt und auch ab wann.

Sobald es Neuigkeiten hierzu gibt, erfahren Sie es bei www.senta-hoffman.de

Kontakt

Senta Hoffmann

Immobilienmaklerin

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Hoffmann Immobilien GmbH
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73669 Lichtenwald
Landkreis Esslingen
Tel: 07153 55744-5
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