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Gesetzesänderung zur Maklerprovision - Was ändert sich für Käufer und Verkäufer?

Gesetzesänderung zur Maklerprovision

Am 14.05.2020 wurde nun nach langen und zähen Verhandlungen zwischen den Parteien und verschiedensten Vorschlägen ein Gesetz verabschiedet. Es nennt sich Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Provisionen sind zu gleichen Anteilen aufzuteilen

Das Gesetz besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen muss. Die Neuregelung gilt bundesweit und nur für selbstgenutzte Immobilien (nicht für Anlage- oder Gewerbeimmobilien) und es gilt voraussichtlich nach einer Übergangsfrist ab Anfang 2021.

Was bedeutet das konkret?

Bisher konnte die Maklerprovision frei vereinbart werden. Immobilien sind so unterschiedlich, wie seine Besitzer und die Flexibilität über die Vereinbarung der Provision konnte somit berücksichtigt werden. Künftig darf der Makler nur noch den halben Betrag vom Käufer verlangen. Zudem muss er diesem vor Rechnungsstellung nachweisen, dass die andere Hälfte vom Verkäufer bereits bezahlt wurde.

Mein Tipp

Wenn Sie bereits längere Zeit darüber nachdenken, ob Sie eine Immobilie verkaufen sollen, könnten Sie nun noch das Jahr 2020 für flexible Provisionsvereinbarungen nutzen.

Ihre Senta Hoffmann

© Foto von Scott Graham

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Senta Hoffmann

Immobilienmaklerin

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